Pferdehaftpflichtversicherungen im Vergleich / Servicebereich

1. Hier können unsere Kunden einen Pferdehaftpflicht-Versicherungsschaden direkt melden !

Je schneller ein Schaden gemeldet wird, desto schneller kann er auch reguliert werden. Wir geben Ihnen hier die Möglichkeit, sich direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen. Legen Sie sich für die Schadenmeldung am besten Ihre Versicherungspolice zur Hand. Klicken Sie auf die Gesellschaft, bei der Sie versichert sind: (Bitte nur für Schadenmeldungen benutzen + unbedingt die Versicherungsscheinnummer angeben.)

Nur für Kunden des Konzept + Marketing / Zuricher - Deckungskonzept
Nur für Kunden des Maxpool / Volkswohlbund - Deckungskonzept
Nur für Kunden der Haftpflichtkasse Darmstadt

Was Sie im Schadenfall beachten sollten:

  • Sie sollten den Schaden unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzeigen. Die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, sind dem Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen (auch telefonisch möglich).
  • Erkennen Sie nicht Ihre eigene Schuld ohne Rücksprache mit dem Versicherer an und leisten Sie keine Vorauszahlungen.
  • Sie sind verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen. Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sollten Sie keinen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anerkennen oder Zahlungen leisten.
  • Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist gegebenenfalls auch ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben (informieren Sie die Versicherung darüber). Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozeßführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
  • Weisen Sie den Geschädigten darauf hin, beschädigte Sachen bis zur Schadenregulierung aufzuheben.


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